Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
der schulische Lockdown wurde auch in Nordrhein-Westfalen bis zum 14. Februar 2021 verlängert, um das Infektionsgeschehen weiter zu reduzieren. Der Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung regelt die Zeugnisausgabe für dieses Halbjahr und gibt den Schulen einen Spielraum bei der Ausgabe.
Mit der untenstehenden Regelung sorgen wir dafür, dass die Anzahl der Kontaktmöglichkeiten klein gehalten wird. So tragen wir alle dazu bei, das Infektionsgeschehen weiter zu verringern.
- Wir bitten Sie eindringlich, die Zeugnisse nicht am 29. Januar 2021 persönlich abzuholen.
- Ausnahmsweise kann das Zeugnis in der Schule übergeben werden, etwa wenn für die Anmeldung an einem Berufskolleg oder für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz vor dem 14. Februar 2021 das Originalzeugnis vorliegen muss. In diesem Fall sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an.
- Die Zeugnisse, die am 29. Januar nicht abgeholt werden, lagern in der Schule an einem sicheren Ort. Sie werden ausgehändigt, wenn der Unterricht wieder in Präsenz stattfindet. Dann findet auch die Beratung statt.
- Die Zeugnisse können auch per Mail zugestellt werden. Falls Sie das wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes in Verbindung.
Bleiben Sie gesund, bleiben Sie zuhause!
Erhard Schoppengerd – Schulleiter