Gestern, 19. Februar 2021, wurde die Coronabetreuungsverordnung geändert. Der § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO enthält nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude (FFP2-Maske, KN 95- oder N95- Maske, medizinische Maske).
Leider hat uns die Nachricht sehr spät erreicht. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder entsprechende Masken dabei haben.
Wer eine solche Maske nicht trägt, wird vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.
Bleiben Sie gesund!
Erhard Schoppengerd, Schulleiter