Eignungs- und Orientierungspraktikum
Haben Sie Interesse an einem Eignungs- und Orientierungspraktikum an unserer Schule?
Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an .
Leider ist es uns nicht möglich, Praktikantinnen und Praktikanten im Fach Türkisch oder anderen Fächern zu begleiten, die nicht an unserer Schule unterrichtet werden. Bei diesen Ausschlussfächern handelt es sich primär um alle Fremdsprachen (außer Englisch, Französisch und Niederländisch).
Was erwarten wir von Ihnen?
- Die Praktikant:innen sind an den mit der Schulleitung (vertreten durch die Betreuer:innen) vereinbarten Tagen des Praktikumszeitraumes zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Sie nehmen im Rahmen der Möglichkeiten am gesamten Schulleben teil.
- Die für die Schule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Praktikant:innen zu beachten. Diese haben Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte zu befolgen. In den die Schule, das Kollegium, die Schüler:innen sowie deren Eltern betreffenden Angelegenheiten sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Praktikant:innen legen der Schule vor Aufnahme des Praktikums eine Bescheinigung über die Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht und zu § 35 Infektionsschutzgesetz vor. Näheres regeln die Hochschulen (BASS 20-02 Nr.20).
- Im Fall der Erkrankung haben die Praktikant:innen die Schule umgehend zu informieren. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um das Ziel des Eignungs- und Orientierungspraktikums noch zu erreichen. In Zweifelsfällen ist das Benehmen mit der Hochschule herzustellen (Nr. 3 Abs. 3 RdErl. vom 15.12.2016).